Zuletzt aktualisiert 1. Juni 2026
Entwurf — kein Rechtsrat. Dieser Text ist eine unverbindliche Vorlage des Plattform-Betreibers und muss vor Veröffentlichung anwaltlich geprüft werden. Alle in eckigen Klammern stehenden Angaben sind Platzhalter und durch die tatsächlichen Angaben des Betreibers zu ersetzen.
Diese Vorlage für einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO wird der Inhaberin bzw. dem Inhaber einer veröffentlichten Website („Verantwortlicher") vom Betreiber des Website-Builders („Auftragsverarbeiter") zur Verfügung gestellt. Sie betrifft personenbezogene Daten der Website-Besucher, die der Auftragsverarbeiter im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet im Auftrag des Verantwortlichen personenbezogene Daten, die über die veröffentlichte Website anfallen. In der aktuellen Version umfasst dies das Hosting und die Auslieferung der veröffentlichten Website (insbesondere technische Server-Logdaten). Die Verarbeitung dauert für die Laufzeit des Nutzungsvertrags (/agb).
Die Verarbeitung von Daten aus Kontaktformular-Übermittlungen (z. B. Name, E-Mail-Adresse, Nachricht) ist als künftige Funktion vorgesehen; sie wird derzeit nicht durchgeführt (das Kontaktformular validiert Eingaben, speichert oder übermittelt sie aber nicht).
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen. Die Konfiguration der Website durch den Verantwortlichen gilt als seine Weisung im Rahmen dieses Vertrags.
Der Verantwortliche stimmt dem Einsatz der im Verzeichnis der Unterauftragsverarbeiter (/unterauftragsverarbeiter) genannten Dienstleister zu. Der Auftragsverarbeiter informiert über beabsichtigte Änderungen und räumt ein Widerspruchsrecht ein.
Der Auftragsverarbeiter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO. Hierzu zählen insbesondere:
bytea, kein zusätzlicher externer
Speicheranbieter);Der Auftragsverarbeiter unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung der Betroffenenrechte (Art. 12–22 DSGVO) sowie bei Meldepflichten nach Art. 33/34 DSGVO im Rahmen des technisch Möglichen.
Nach Beendigung des Vertrags löscht der Auftragsverarbeiter die im Auftrag verarbeiteten personenbezogenen Daten oder gibt sie nach Wahl des Verantwortlichen zurück, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die zum Nachweis der Einhaltung erforderlichen Informationen zur Verfügung und ermöglicht Überprüfungen in angemessenem Umfang.
Dieser Text ist eine Vorlage und ersetzt keine Rechtsberatung.